KI-generierter Song und Urheberrecht: LG Frankfurt stärkt Schutz menschlicher Kreativität

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich mit einer der derzeit spannendsten Fragen des IT- und Medienrechts beschäftigt: Können Texte oder Songs urheberrechtlich geschützt sein, wenn bei ihrer Entstehung Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt wurde?

Das wegweisende Urteil vom 17.12.2025 (LG Frankfurt 2-06 O 401/25) zeigt, dass auch im Zeitalter von generativer KI der menschliche kreative Beitrag entscheidend bleibt. Besonders relevant ist diese Entscheidung für Musiker, Produzenten, Content Creator und Plattenlabels, die mit KI-Tools wie SunoAI, Udio oder ChatGPT arbeiten.

Urheberrecht Kreativität

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Der Fall: Streit um KI-generierte Musik und geschützte Songtexte

In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt stritten die Beteiligten über die Nutzung eines Liedtextes, der zunächst von der Klägerin eigenständig verfasst und später mithilfe eines KI-Systems musikalisch umgesetzt worden war. Die Klägerin hatte den ursprünglichen Songtext komplett selbst geschrieben. Erst im weiteren Produktionsprozess wurde das bekannte KI-System SunoAI zur Erstellung der Musik eingesetzt.

Später veröffentlichte eine bekannte Künstlerin ein eigenes Lied, das nach Auffassung der Klägerin erhebliche Teile ihres Textes übernahm. Die Klägerin machte deshalb urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Verbreitung und Bewerbung des Songs.

Die Verteidigung der Gegenseite

Die Gegenseite argumentierte, der ursprüngliche Songtext sei selbst KI-generiert und besitze daher überhaupt keinen Urheberrechtsschutz. Zur Untermauerung wurde ein Privatgutachten vorgelegt, das typische Merkmale eines KI-generierten Textes (wie bestimmte sprachliche Muster) erkannt haben wollte.

Das Urteil: Wann gilt das Urheberrecht bei künstlicher Intelligenz?

Das Landgericht Frankfurt bestätigte die zuvor erlassene einstweilige Verfügung und untersagte die weitere Verbreitung sowie Bewerbung des angegriffenen Songs. Nach Auffassung des Gerichts war der ursprüngliche Liedtext der Klägerin urheberrechtlich geschützt. Entscheidend war dabei, dass die Klägerin glaubhaft machen konnte, den Text selbst und ohne KI erstellt zu haben.

Die Kernpunkte der richterlichen Begründung:

  • Kein Schutz für reine KI-Inhalte: Das Gericht stellte klar, dass rein KI-generierte Inhalte grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz genießen, da es an einer menschlichen geistigen Schöpfung fehlt.

  • Menschlicher Kern entscheidet: Die Kammer betonte, dass ein Werk weiterhin geschützt ist, wenn die maßgeblichen kreativen Elemente von einem Menschen stammen und die KI lediglich unterstützend eingesetzt wurde.

  • Schutzbereich bleibt erhalten: Auch KI-gestützte Bearbeitungen fallen weiterhin in den Schutzbereich des Originalwerks, solange dessen prägende Elemente erkennbar bleiben. Dass im Nachgang KI-gestützte musikalische Ergänzungen erfolgten, änderte am Schutz des Textes somit nichts.

Warum ist das KI-Urteil des LG Frankfurt so wichtig?

Diese Entscheidung gehört zu den ersten deutschen Urteilen, die sich ausführlich mit der urheberrechtlichen Einordnung von KI-Musik und KI-Texten beschäftigen. Sie entfaltet daher eine immense Signalwirkung über den Einzelfall hinaus.

Neuverteilung der Darlegungs- und Beweislast

Das Gericht formuliert erstmals deutlich, wie die Beweislast bei KI-Werken verteilt ist: Wer sich auf den Urheberrechtsschutz beruft, muss im Streitfall nachvollziehbar erklären können, wie der kreative Schaffensprozess ablief und welche Bestandteile tatsächlich der menschlichen Kreativität entspringen.

Gleichzeitig wird klargestellt: Der bloße Einsatz von KI-Tools schließt den Schutz nicht automatisch aus. Maßgeblich bleibt die persönliche geistige Leistung des Menschen. Das betrifft potenziell alle Medien – von Musik über Texte und Bilder bis hin zu Designs und Videos.

Praxisfolgen: Was Musiker, Labels und Agenturen jetzt beachten müssen

Für Musiker, Produzenten, Influencer, Agenturen und Labels steigt die rechtliche Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation des kreativen Prozesses drastisch. Wer KI-Tools wie SunoAI, Midjourney oder ChatGPT nutzt, sollte den Workflow exakt festhalten.

💡 Praxis-Tipp vom Rechtsanwalt

Dokumentieren Sie den gesamten Entstehungsprozess Ihrer Werke so detailliert wie möglich. Sichern Sie Entwürfe, Zwischenschritte, die verwendeten Prompts sowie menschliche Nachbearbeitungen. Im Ernstfall entscheidet diese Dokumentation darüber, ob Sie Urheberrechte erfolgreich durchsetzen können.

Ein hohes Risiko für Plattformen und Unternehmen

Das Urteil deckt zudem ein Haftungsrisiko für Vertriebsplattformen und Unternehmen auf. Die beklagte Plattform konnte sich nicht damit entlasten, dass ihr vertraglich zugesichert wurde, der Song verletze keine Rechte Dritter. Im Unterlassungsrecht kommt es auf ein Verschulden nicht an – es haftet auch derjenige, der die Verletzung gutgläubig verbreitet.

Darüber hinaus stärkt das Urteil Rechteinhaber, da komplexe KI-rechtliche Fragestellungen ausdrücklich auch im schnellen Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens (Eilverfahren) durchgesetzt werden können.

Fazit: Menschliche Kreativität bleibt die Basis des Urheberrechts

Das LG Frankfurt setzt ein wichtiges Zeichen im KI-Zeitalter. Künstliche Intelligenz hebelt das Urheberrecht nicht aus, solange ein menschlicher kreativer Kern vorhanden ist. Da Gerichte den Entstehungsprozess künftig jedoch genauer unter die Lupe nehmen werden, wird die lückenlose Dokumentation für Kreative und Unternehmen zum Pflichtprogramm.

Rechtliche Hilfe bei KI & Urheberrecht anfordern

Nutzen Sie KI-Systeme zur Erstellung von Inhalten oder möchten Sie sich gegen die unberechtigte Übernahme Ihrer Musik oder Texte wehren? Aufgrund der dynamischen Rechtslage im Bereich KI und Urheberrecht entstehen kontinuierlich neue Risiken.

Als Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Projekte, der Absicherung Ihrer Workflows und der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

FAQ: Häufige Fragen zu KI und Urheberrecht

Sind KI-generierte Texte urheberrechtlich geschützt?

Nein. Rein KI-generierte Inhalte genießen keinen klassischen Urheberrechtsschutz, da das Gesetz zwingend eine menschliche geistige Schöpfung voraussetzt.

Kann ein Werk trotz KI-Einsatz geschützt sein?

Ja. Wenn die wesentlichen kreativen Leistungen vom Menschen stammen und die KI nur als Werkzeug (z. B. zur Ausgestaltung) genutzt wurde, bleibt der Urheberrechtsschutz für die menschlichen Anteile bestehen.

Wer muss beweisen, wie ein KI-Werk entstanden ist?

Die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Urheberrechte für sich beansprucht. Er muss den kreativen Entstehungsprozess transparent darlegen können.

Verliere ich durch die Nutzung von SunoAI automatisch meine Rechte?

Nein. Entscheidend ist, welche Teile des Songs (z. B. der Text oder die Grundmelodie) vom Menschen stammen und welche Rolle die KI bei der finalen Generierung gespielt hat.

Können KI-Urheberrechtsstreitigkeiten im Eilverfahren entschieden werden?

Ja. Das LG Frankfurt hat bestätigt, dass urheberrechtliche Ansprüche bei KI-Themen mittels einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren durchgesetzt werden können.

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    Veröffentlicht in KI, Medienrecht, Urheberrecht, Urteil.

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