Google haftet für falsche KI-Antworten: Eines der ersten deutschen KI-Urteile mit Signalwirkung

Google muss irreführende KI-Zusammenfassungen unterlassen

Das Landgericht München (LG München I, Endurteil v. 28.05.2026 – 26 O 869/26) eine der ersten grundlegenden Entscheidungen zur Haftung von KI-Systemen in Deutschland getroffen. Das Gericht stellte klar: Wenn eine von Google eingesetzte Künstliche Intelligenz eigenständig Inhalte erstellt und verbreitet, kann Google für diese Aussagen unmittelbar verantwortlich sein.

Die Entscheidung betrifft die sogenannten „Übersichten mit KI“, die Google oberhalb der klassischen Suchergebnisse anzeigt. Dabei fasst die KI verschiedene Quellen zusammen und formuliert eine eigene Antwort auf die Suchanfrage. Genau darin sah das Gericht den entscheidenden Unterschied zur bisherigen Suchmaschinenhaftung.

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Worum ging es?

Ein Münchener Verlagshaus und ein verbundenes Unternehmen stellten fest, dass Googles KI bei Suchanfragen nach ihrem Namen in Verbindung mit dem Begriff „Betrugsmasche“ umfangreiche Warnhinweise ausgab. Die KI behauptete unter anderem, die Unternehmen seien für unseriöse Geschäftspraktiken bekannt, würden Kunden in „Abo-Fallen“ locken, Zahlungen trotz bereits erfolgter Begleichung weiter verlangen und seien mit anderen problematischen Unternehmen verbunden. Gegen diese Antworten der Google KI gingen die Unternehmen juristisch vor.

Die Münchner Robenträger kamen  zu der Überzeugung, dass die zentralen Aussagen tatsächlich unzutreffend sind und Google auch für die Antworten seiner KI verantwortlich ist. Die KI hatte Informationen verschiedener Unternehmen miteinander vermischt und daraus eigenständige Behauptungen konstruiert.

Die zentrale Frage: Haftet Google überhaupt für KI-generierte Inhalte?

Genau hierin liegt die besondere Bedeutung der Entscheidung.

Google argumentierte, man sei lediglich Betreiber einer Suchmaschine. Die Informationen stammten letztlich von Dritten, weshalb allenfalls eine eingeschränkte Haftung nach den Grundsätzen der Suchmaschinen- oder Hostproviderhaftung in Betracht komme.

Das Landgericht folgte dieser Argumentation ausdrücklich nicht.

Die Richter stellten fest, dass die „Übersicht mit KI“ keine bloße Anzeige von Suchergebnissen sei. Vielmehr würden die Inhalte durch die KI eigenständig ausgewertet, gewichtet, strukturiert und in eigenen Worten präsentiert.

Besonders deutlich formuliert das Gericht:

„Es werden eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen getroffen.“

Damit handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um einen eigenen Inhalt von Google und nicht lediglich um die Wiedergabe fremder Informationen.

Für diese Informationen ist Google auch verantwortlich, diese auf ihrer Webseite direkt ausgegeben werden.

Falsche KI Antworten begründen eine Haftung

Bislang konzentrierte sich die juristische Diskussion häufig auf die Frage, ob KI-Anbieter überhaupt für Halluzinationen oder Fehlinformationen ihrer Systeme haften.

Das Landgericht München beantwortet diese Frage nun erstmals sehr deutlich: Ja, eine Haftung kommt grundsätzlich in Betracht.

Die Richter betonen, dass Google die KI selbst entwickelt beziehungsweise anbietet, die Algorithmen kontrolliert und die Inhalte gegenüber den Nutzern präsentiert. Deshalb müsse sich Google die Ergebnisse der KI zurechnen lassen.

Der entscheidende Unterschied zur klassischen Suchmaschine

Besonders interessant ist die Begründung des Gerichts zur Abgrenzung gegenüber herkömmlichen Suchergebnissen.

Bei einer klassischen Google-Suche werden lediglich Links auf fremde Webseiten angezeigt. Nach ständiger Rechtsprechung haftet Google hierfür nur eingeschränkt, weil die Inhalte von Dritten stammen und vorab kaum kontrollierbar sind.

Anders sei dies jedoch bei KI-Zusammenfassungen.

Die süddeutschen Richter weisen darauf hin, dass die KI nicht nur Informationen findet, sondern daraus neue Aussagen generiert. Die KI beantworte die Suchanfrage aktiv und formuliere eine eigene Antwort.

Dadurch entsteht ein neuer Inhalt, der gerade nicht auf einer einzelnen Quelle beruht. Genau deshalb könne sich Google nicht hinter den ursprünglichen Quellen verstecken.

Keine Sonderbehandlung für KI

Bemerkenswert ist zudem, dass das Gericht keine generelle Haftungsprivilegierung für KI-Systeme anerkennt.

Google hatte sich unter anderem auf Regelungen des Digital Services Act berufen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Privilegierungen hier nicht greifen, weil Google gerade nicht lediglich als technischer Vermittler fremder Inhalte tätig geworden sei.

Die KI habe vielmehr eigene Aussagen erzeugt.

Damit gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie für andere veröffentlichte Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen.

Auswirkungen weit über Google hinaus

Die Entscheidung betrifft zwar konkret Google, ihre Bedeutung reicht jedoch weit darüber hinaus.

Nahezu alle großen Technologiekonzerne integrieren inzwischen generative KI in Suchmaschinen, Assistenten und Auskunftssysteme. Die juristische Kernfrage stellt sich deshalb bei nahezu allen Anbietern:

Wer haftet, wenn eine KI falsche Tatsachen behauptet?

Das Landgericht München liefert darauf erstmals eine klare Antwort: Wenn die KI eigenständig Inhalte erzeugt und diese auch veröffentlicht, spricht viel für eine unmittelbare Verantwortlichkeit des Anbieters.

Praxis-Tipp von Rechtsanwalt Hoesmann

Praxis-Tipp: Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, welche Informationen KI-Systeme über sie ausgeben. Falsche Aussagen können sich inzwischen nicht nur in Suchergebnissen, sondern auch in KI-generierten Zusammenfassungen, Chatbots und Auskunftssystemen finden. Mittlerweile gibt es mehrere Urteile, in denen die Haftung für falsche KI Antworten bestätigt worden sind. Auch wenn jetzt hier im Einzelfall Google in der Verantwortung steht, so bedeutet dies nicht automatisch, dass ich mich als KI Nutzerr hinter der KI verstecken kann.

Umso wichtiger, dass auch Unternehmen Klarheit darüber herrscht, wie und in welchem Umfang KI eingesetzt werden darf. Unternehmen sollten dies zum Anlass nehmen um Leitlinien für den rechtssicheren Einsatz von KI aufzustellen. Lesen  Sie dazu auch unseren Beitrag:

KI-Reden und die Frage nach Transparenz: Warum Unternehmen und Behörden jetzt klare Leitlinien für Künstliche Intelligenz brauchen

FAQ

Haftet Google für falsche KI-Antworten?
Nach dem Urteil des LG München I grundsätzlich ja, wenn die KI eigenständige Aussagen erzeugt und veröffentlicht.

Warum unterscheidet sich die Haftung von normalen Suchergebnissen?
Weil die KI Inhalte nicht nur auffindet, sondern selbst zusammenfasst, bewertet und neue Aussagen formuliert.

Ist das Urteil rechtskräftig?
Die Entscheidung erging im einstweiligen Verfügungsverfahren. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus.

Können Unternehmen gegen KI-Halluzinationen vorgehen?
Ja. Das Urteil zeigt, dass Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber der KI in Betracht kommen.

Gilt das nur für Google?
Nein. Die rechtlichen Grundsätze dürften auch für andere Anbieter generativer KI relevant sein.

Veröffentlicht in KI.

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