Kosten

Kosten & Vergütung

Bei uns bedeutet Rechtsberatung nicht, dass jede E-Mail oder jedes Telefonat sofort abgerechnet wird. Der erste Kontakt – ob telefonisch oder per E-Mail – ist für Sie grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei. Kosten entstehen erst dann, wenn wir konkret tätig werden und Sie vorab über die Vergütung informiert wurden.

Viele Mandanten zögern, einen Anwalt zu kontaktieren, weil sie hohe Kosten befürchten. Diese Sorge ist in der Praxis häufig unbegründet – und kann im Gegenteil dazu führen, dass rechtliche Probleme unnötig eskalieren und am Ende höhere Kosten verursachen. Unser Ansatz ist daher klar: frühzeitig beraten, Risiken minimieren und Kosten transparent gestalten.

Wenn wir nach Ihrer ersten Schilderung eine konkrete rechtliche Einschätzung abgeben oder Ihren Fall prüfen, kann eine Erstberatungsgebühr anfallen. Für Verbraucher ist diese gesetzlich geregelt und beträgt maximal 190 € zzgl. MwSt. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Selbstverständlich informieren wir Sie vorab, sobald Kosten entstehen können.

Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt – je nach Fall – entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf Stundenbasis oder auf Grundlage eines Pauschalhonorars. Bei einer Abrechnung nach dem RVG richten sich die Gebühren nach dem Streitwert und sind gesetzlich festgelegt. Dieses Modell wird insbesondere bei gerichtlichen Verfahren angewendet.

In vielen Fällen ist ein Pauschalhonorar sinnvoll. Dabei handelt es sich um einen festen Preis, der von Anfang an Klarheit über die entstehenden Kosten schafft. Dieses Modell wird häufig bei Abmahnungen, der Erstellung von Verträgen oder AGB sowie bei klar abgrenzbaren Tätigkeiten eingesetzt.

Bei umfangreichen oder komplexen Sachverhalten erfolgt die Abrechnung regelmäßig auf Stundenbasis. Unser netto Stundensatz beträgt 350 €, wobei Sie selbstverständlich transparent über den Zeitaufwand informiert werden. Zur besseren Planbarkeit können auch Kostenobergrenzen vereinbart werden.

Für Unternehmen, die regelmäßig rechtliche Unterstützung benötigen, bieten wir zudem ein laufendes Beratungsmodell (Stand-by-Modell) an. Hierbei wird ein monatlicher Festbetrag vereinbart, der eine flexible und schnelle Klärung rechtlicher Fragen ermöglicht – eine effiziente Alternative zur eigenen Rechtsabteilung.

Unser Ziel ist es, Ihnen jederzeit eine klare, nachvollziehbare und faire Kostenstruktur zu bieten. Sie wissen bei uns stets, welche Leistungen erbracht werden und welche Kosten entstehen – ohne Überraschungen.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten haben oder Ihr Anliegen besprechen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.