OLG Düsseldorf zu KI-Bildern – Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Künstliche Intelligenz verändert die Bildproduktion grundlegend und stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun klargestellt, unter welchen Voraussetzungen KI-generierte Bilder fremde Fotografien verletzen. Die Entscheidung ist besonders relevant für Fotografen, Kreative und Unternehmen, die mit KI-Tools arbeiten. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2026, 20 W 2/26)

Worum ging es in dem Fall?

Eine Fotografin hatte ein professionell aufgenommenes und bearbeitetes Unterwasserfoto eines Hundes erstellt. Ein früherer Geschäftspartner nutzte dieses Bild als Input für eine KI-Software und ließ daraus eine neue Abbildung generieren. Diese veröffentlichte er anschließend auf seiner Website.

Die Fotografin sah darin eine Urheberrechtsverletzung und verlangte im Wege der einstweiligen Verfügung, die Nutzung zu untersagen. Sie argumentierte insbesondere, dass die KI-Abbildung ihrem Originalbild nahezu entspreche.

Der Gegner hielt dem entgegen, dass es sich um eine eigenständige Gestaltung handele.

Was hat das Gericht entschieden?

Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde der Fotografin zurückgewiesen. Ein Unterlassungsanspruch bestand nicht.

Die zentrale Begründung:

  • Keine freie Bearbeitung (§ 23 UrhG):
    Eine „freie Bearbeitung“ setzt voraus, dass ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht. Das war hier nicht der Fall, weil das KI-generierte Bild keine eigene menschliche schöpferische Leistung erkennen ließ.
  • Aber auch keine Urheberrechtsverletzung:
    Entscheidend war, dass die KI-Abbildung keine geschützten kreativen Elemente des Originalfotos übernommen hat.

Das Gericht stellte klar:

Geschützt sind nicht Motiv oder Idee (hier: ein tauchender Hund mit Spielzeug), sondern nur die individuelle Gestaltung des Fotos – etwa Perspektive, Licht, Schärfe und Komposition.

Diese individuellen Merkmale seien im KI-Bild gerade nicht wiederzuerkennen gewesen.

Warum ist das Urteil rechtlich wichtig?

Die Entscheidung ist eine der ersten obergerichtlichen Auseinandersetzungen mit KI-generierten Bildern im deutschen Urheberrecht und bringt mehrere zentrale Klarstellungen:

  1. KI-Ergebnisse sind nicht automatisch „Werke“

Ein KI-Bild genießt nur dann Urheberrechtsschutz, wenn es auf konkreten menschlichen kreativen Entscheidungen beruht. Bloßes „Prompting“ reicht nicht aus, wenn die Gestaltung im Wesentlichen durch die Software erfolgt.

  1. Maßstab für Urheberrechtsverletzungen wird präzisiert

Unter Bezug auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung („Mio und konektra“) kommt es darauf an:

  • Wurden geschützte kreative Elemente übernommen?
  • Sind diese im neuen Werk wiedererkennbar?

Nicht entscheidend ist dagegen ein bloßer Gesamteindruck oder die Ähnlichkeit des Motivs.

  1. Motive sind grundsätzlich frei nutzbar

Das Urteil bestätigt einen zentralen Grundsatz:
Ideen und Motive sind nicht geschützt.

Selbst wenn zwei Bilder sehr ähnlich wirken, liegt keine Verletzung vor, wenn nur das Motiv übereinstimmt, nicht aber die individuelle Gestaltung.

  1. Beweislast bei KI-Nutzung

Wer sich darauf beruft, dass ein KI-Ergebnis ein eigenes Werk ist, muss darlegen, welche konkreten kreativen Entscheidungen er getroffen hat. Das ist in der Praxis oft schwierig.

Welche Auswirkungen hat das Urteil in der Praxis?

Die Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz – insbesondere in folgenden Konstellationen:

Für Fotografen und Kreative

  • Der Schutz liegt primär in der konkreten Bildgestaltung, nicht im Motiv.
  • KI-basierte Nachahmungen sind nicht automatisch unzulässig.
  • Eine Durchsetzung von Ansprüchen wird schwieriger, wenn nur das Motiv übernommen wird.

Für Nutzer von KI-Tools

  • Die Verwendung fremder Bilder als Input ist nicht per se rechtswidrig.
  • Entscheidend ist, ob geschützte Gestaltungselemente übernommen werden.
  • Ohne nachweisbare eigene kreative Leistung besteht kein eigener Urheberrechtsschutz am KI-Ergebnis.

Für Unternehmen und Agenturen

  • KI-generierte Inhalte bieten rechtliche Chancen, aber auch Risiken.
  • Besonders kritisch sind Fälle, in denen Originalbilder erkennbar reproduziert werden.
  • Dokumentation des Entstehungsprozesses (Prompts, Auswahlentscheidungen etc.) wird zunehmend wichtig.

Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann, DGPh:
Wenn Sie KI zur Bildgenerierung einsetzen, sollten Sie den kreativen Entstehungsprozess dokumentieren, insbesondere Prompts, Auswahlentscheidungen und Bearbeitungsschritte. Nur so können Sie im Streitfall nachweisen, dass ein eigenes schutzfähiges Werk entstanden ist oder eine ausreichende Distanz zu fremden Werken besteht.

Fazit

Das OLG Düsseldorf setzt wichtige Leitplanken für den Umgang mit KI im Urheberrecht:

  • KI-Bilder sind nicht automatisch geschützt.
  • Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur vor, wenn konkrete kreative Elemente übernommen werden.
  • Motive bleiben frei nutzbar.

Für die Praxis bedeutet das: Die rechtliche Bewertung von KI-generierten Bildern wird stärker auf Details der Gestaltung und des Entstehungsprozesses abstellen.

Link Urteil: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/duesseldorf/j2026/20_W_2_26_Urteil_20260402.html

Ich berate sie gerne:

Wenn Sie KI-generierte Inhalte nutzen oder sich gegen die unberechtigte Verwendung Ihrer Fotos wehren möchten, ist eine rechtliche Einordnung im Einzelfall entscheidend. Als Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht unterstütze ich Sie bei der Bewertung Ihrer Risiken und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

FAQ

  1. Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?
    Nur wenn sie auf konkreten menschlichen kreativen Entscheidungen beruhen.
  2. Darf ich fremde Bilder als Input für KI nutzen?
    Das hängt davon ab, ob im Ergebnis geschützte Gestaltungselemente übernommen werden.
  3. Reicht ein ähnliches Motiv für eine Urheberrechtsverletzung aus?
    Nein. Motive sind grundsätzlich nicht geschützt.
  4. Wer trägt die Beweislast bei KI-Bildern?
    Derjenige, der sich auf Urheberrechtsschutz beruft, muss die kreative Leistung darlegen.
  5. Was ist bei KI-generierten Bildern besonders riskant?
    Wenn das Originalbild in seinen kreativen Details wiedererkennbar übernommen wird.

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    Veröffentlicht in Hilfreiches, KI, Urheberrecht, Urteil.

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