Zahlungsaufforderung von Image Law im Auftrag von Reuters erhalten? So sollten Sie jetzt reagieren
Immer häufiger erhalten Webseitenbetreiber, Unternehmen, Künstler, Vereine und Selbstständige Post von der Hamburger Kanzlei Image Law Rechtsanwaltskanzlei. Im Auftrag der internationalen Bildagentur Reuters News & Media Inc. werden Schadensersatzforderungen wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Pressefotografien geltend gemacht.
Anders als klassische urheberrechtliche Abmahnungen enthalten diese Schreiben häufig keine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Stattdessen wird unmittelbar die Zahlung einer Lizenzentschädigung sowie der Anwaltskosten verlangt.
Viele Betroffene fragen sich daher: Muss ich zahlen? Oder kann ich mich gegen die Forderung wehren?
Worum geht es in den Schreiben von Image Law?
Image Law macht im Namen von Reuters regelmäßig geltend, dass auf einer Internetseite ein Foto verwendet worden sei, an dem Reuters die ausschließlichen Nutzungsrechte halte.
Typischerweise werden verlangt:
- Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 2 UrhG),
- ein Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung (§ 13 UrhG),
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Häufig bewegen sich die Forderungen – je nach Anzahl der Bilder – im Bereich einiger hundert bis mehrerer tausend Euro.
Handelt es sich um eine Abmahnung?
Juristisch betrachtet handelt es sich häufig nicht um eine klassische urheberrechtliche Abmahnung.
Eine klassische Abmahnung verfolgt in erster Linie das Ziel, einen Unterlassungsanspruch außergerichtlich durchzusetzen. Deshalb enthält sie regelmäßig:
- eine Unterlassungserklärung,
- die Androhung gerichtlicher Schritte bei Nichtabgabe,
- sowie die Geltendmachung von Abmahnkosten.
Die aktuellen Schreiben von Image Law unterscheiden sich hiervon häufig erheblich. Sie beschränken sich oftmals auf die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs und erklären sogar ausdrücklich, dass mit Zahlung der Forderung auch etwaige Unterlassungsansprüche erledigt sein sollen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schreiben unbeachtet bleiben dürfen.
Sollte man die Zahlungsaufforderung ignorieren?
Meine Empfehlung als Rechtsanwalt: Nein, nicht das Schreiben ignorieren!
Das Ignorieren eines solchen Schreibens ist regelmäßig die schlechteste Lösung.
Reagiert der Empfänger überhaupt nicht, besteht das Risiko, dass die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird. Dadurch entstehen weitere Gerichts- und Anwaltskosten, die den ursprünglichen Betrag erheblich erhöhen können.
Welche Möglichkeiten bestehen?
Grundsätzlich gibt es drei Reaktionsmöglichkeiten.
1. Die Forderung vollständig bezahlen
Wer zahlt, beendet den Streit häufig schnell.
Allerdings stellt sich zuvor die Frage, ob sämtliche geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und ob deren Höhe angemessen ist.
2. Das Schreiben ignorieren
Davon ist regelmäßig abzuraten.
Gerade professionelle Rechteverwerter verfolgen ihre Ansprüche häufig konsequent weiter.
3. Die Forderung anwaltlich prüfen lassen
Dies ist in vielen Fällen der sinnvollste Weg.
Denn nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt.
Welche Punkte sollten geprüft werden?
Jeder Einzelfall ist anders. Dennoch gibt es eine Reihe rechtlicher Fragen, die regelmäßig überprüft werden sollten.
Bestehen die behaupteten Rechte überhaupt?
Reuters muss darlegen können, dass die erforderlichen ausschließlichen Nutzungsrechte tatsächlich bestehen.
Gerade bei internationalen Bildagenturen ergibt sich die Rechtekette nicht immer unmittelbar aus dem Schreiben.
Wurde das richtige Bild verwendet?
Nicht selten werden Screenshots oder automatisierte Recherchen verwendet.
Es sollte überprüft werden,
- ob tatsächlich das bezeichnete Bild genutzt wurde,
- in welchem Zeitraum,
- in welcher Größe,
- und in welchem Zusammenhang.
Bestand möglicherweise eine Nutzungserlaubnis?
Gerade bei Presseveranstaltungen, Theatern, Unternehmen oder Veranstaltern werden Fotografien häufig offiziell zur Verfügung gestellt.
In diesen Fällen kann bereits eine Nutzungsberechtigung bestanden haben.
Ist die Lizenzhöhe angemessen?
Der Schadensersatz wird regelmäßig nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie berechnet.
Dabei stellt sich die Frage:
Welche Lizenz hätten vernünftige Vertragsparteien tatsächlich vereinbart?
Die von Bildagenturen angesetzten Beträge sind nicht automatisch verbindlich. Hier kommt es tatsächlich immer auf den konkreten Einzelfall an.
Ist der Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung gerechtfertigt?
Viele Forderungsschreiben enthalten zusätzlich einen 100-prozentigen Aufschlag wegen einer fehlenden Urheberbenennung.
Auch dieser Zuschlag ist keineswegs in jedem Fall automatisch geschuldet.
Insbesondere kommt es darauf an,
- ob überhaupt eine Benennung geschuldet war,
- ob Reuters selbst benannt werden musste,
- oder ob lediglich der Fotograf zu nennen gewesen wäre.
Auch hierzu existiert umfangreiche Rechtsprechung.
Kann die Forderung reduziert werden?
In der anwaltlichen Praxis zeigt sich regelmäßig, dass nach einer fundierten rechtlichen Prüfung
- Forderungen vollständig zurückgewiesen,
- deutlich reduziert
- oder wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche erzielt werden können.
Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch stets vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wenn Sie ein Schreiben von Image Law oder Reuters erhalten haben, sollten Sie:
- Fristen beachten,
- keine vorschnellen Zahlungen leisten,
- keine Erklärungen ohne rechtliche Prüfung abgeben,
- sämtliche Unterlagen sichern,
- die tatsächliche Herkunft des Fotos dokumentieren,
- anwaltlichen Rat einholen.
Gerade wenn Bilder im Zusammenhang mit Pressearbeit, Veranstaltungen, Theatern oder Unternehmen verwendet wurden, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Rechtekette.
Unsere Unterstützung
Als Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht vertrete ich seit vielen Jahren Mandanten bundesweit in urheberrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ich prüfe insbesondere,
- ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen,
- ob die Lizenzhöhe angemessen ist,
- ob Einwendungen gegen die Rechteinhaberschaft bestehen,
- ob Schadensersatz oder Zuschläge berechtigt sind,
- und entwickle eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie.
In vielen Fällen lässt sich die Forderung reduzieren oder ganz abwehren.
Fazit
Eine Zahlungsaufforderung von Image Law im Auftrag von Reuters sollte keinesfalls ignoriert werden. Gleichzeitig bedeutet ein solches Schreiben aber auch nicht, dass sämtliche Forderungen automatisch berechtigt sind.
Gerade Fragen zur Rechtekette, zur Lizenzhöhe, zur Nutzungsberechtigung oder zur Urheberbenennung bieten häufig Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung schafft Klarheit und kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.
Sie haben ein Schreiben von Image Law oder Reuters erhalten?
Lassen Sie die Forderung prüfen, bevor Sie zahlen. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht prüfe ich die geltend gemachten Ansprüche, bewerte die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und übernehme auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite. Oft bestehen gute Ansatzpunkte, Forderungen zu reduzieren oder unberechtigte Ansprüche vollständig zurückzuweisen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein Schreiben von Image Law seriös?
Ja. Die Kanzlei vertritt unter anderem Reuters bei der Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche. Dennoch sollte jede einzelne Forderung rechtlich überprüft werden.
Muss ich sofort zahlen?
Nein. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Die gesetzten Fristen sollten allerdings eingehalten oder gegebenenfalls verlängert werden.
Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?
Nicht zwingend. Viele aktuelle Schreiben von Image Law enthalten gerade keine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern beschränken sich auf Zahlungsansprüche.
Kann man sich gegen die Forderung wehren?
Je nach Sachverhalt bestehen unterschiedliche Verteidigungsmöglichkeiten, etwa hinsichtlich der Rechtekette, der Lizenzhöhe oder einer bestehenden Nutzungsberechtigung.
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