Selfie am Arbeitsplatz

Tim HoesmannDie Selbstdarstellung boomt im Internet. 2,5 Millionen Posts wurden innerhalb von nur drei Monaten weltweit auf Instagram mit dem Hashtag »Selfie« versehen. Eine Universität in Atlanta hat all diese Posts jetzt ausgewertet.

Rechtsanwalt Hoesmann durfte sich in einem Interview mit dem Nachrichtensender N24 zu den rechtlichen Aspekten eines Selfies äußern. Dabei ging es um die Frage, ob ein Selfie am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt ist.

Der Beitrag kann in voller Länge auf der Webseite von welt.de abgerufen werden:

https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/video166275451/Die-Selbstdarstellung-boomt-nach-wie-vor-aber.html

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    kanzlei@hoesmann.legal

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

    Veröffentlicht in Medienrecht, Mitteilungen der Kanzlei, Urheberrecht.

    Wenn es um Verträge, Abmahnungen oder Ihr Business geht, wird es schnell rechtlich komplex. Rechtsanwalt Hoesmann berät seit fast 20 Jahren Unternehmen und Kreative im Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht – klar, pragmatisch und lösungsorientiert.