Als Unternehmer, Freiberufler oder Handwerker steht man ohnehin unter ständigem Zeitdruck. Genau darauf spekulieren die Betreiber von Branchenverzeichnisse.
Eines dieser Branchenverzeichnisse ist das Portal schlagwortsuche.com (teilweise auch schlagwortsuche.de genannt), betrieben von Nizam Toru und seinem Unternehmen Your Business Center aus Emmerich am Rhein.
Das tückische Ziel des Anbieters: Gewerbetreibende werden über Telefonate unbemerkt in jahrelange, völlig überteuerte Verträge für einen Eintrag in ein meist vollkommen unbedeutendes Online-Branchenverzeichnis zu locken.
Die Masche: Wie der „Vertrag“ am Telefon konstruiert wird
Da im reinen B2B-Verkehr (Business-to-Business) das gewohnte 14-tägige Verbraucher-Widerrufsrecht nicht gilt, nutzt Nizam Toru gezielt rechtliche Grauzonen und psychologischen Druck aus. Die Vorgehensweise folgt dabei einem altbekannten, extrem perfiden Muster:
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Der getarnte Werbeanruf (Cold Call): Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf während der regulären Arbeitszeit. Der Anrufer konfrontiert den Unternehmer mit einer Geschichte, die jedoch ein erhebliches Verwechslungspotenzial besitzt. Oft wird behauptet, es gäbe bereits einen bestehenden Brancheneintrag (z. B. bei Google oder einem anderen Verzeichnis), der nun auslaufe und kostenpflichtig verlängert werden müsse.
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Das Einlullen: Der Betroffene wird völlig überrumpelt. Da suggeriert wird, man wolle lediglich Daten abgleichen oder ein bestehendes Abo kündigen, schenkt der Angerufene den Angaben Glauben und lässt sich auf das Gespräch ein.
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Die Zweitaufzeichnung (Die Falle schnappt zu): Sobald der Betroffene „eingestimmt“ ist, erklärt der Anrufer, man müsse die Daten nun kurz auf Band aufzeichnen. Ein Bandgerät wird eingeschaltet, und der Anrufer rattert im Eiltempo Fragen herunter, die der Unternehmer möglichst schnell mit „Ja“ beantworten soll. Diese Fragen sind so formuliert, dass sie im Nachhinein als rechtsverbindlicher Vertragsschluss für ein Premium-Paket auf schlagwortsuche.com ausgelegt werden.
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Die Forderungen: Kosten von bis zu 2.400 Euro pro Jahr
Kurz nach dem Telefonat folgt das böse Erwachen in Form einer saftigen Rechnung von Your Business Center oder direkt unter dem Briefkopf Schlagwortsuche. Das Portal staffelt seine Tarife im Kleingedruckten wie folgt:
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Premium-Mitgliedschaft: ca. 600,00 Euro pro Jahr
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PremiumPlus-Mitgliedschaft: ca. 1.200,00 Euro pro Jahr
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VIP Business-Mitgliedschaft: ca. 2.400,00 Euro pro Jahr
Zudem enthalten die Klauseln oft automatische Verlängerungsschlingen: Wer nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der 12-monatigen Laufzeit schriftlich kündigt, soll ein weiteres Jahr zur Kasse gebeten werden – und zwar zum vollen Standardpreis ohne anfängliche Rabatte.
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht unbeedingt zahlen!
Viele Betroffene reagieren panisch, wenn Rechnungen oder gar aggressive Drohbriefe von Inkassobüros ins Haus flattern. Sie zahlen die geforderten Summen zähneknirschend, um „Ruhe zu haben“ oder einen vermeintlichen Schufa-Eintrag abzuwenden. Tun Sie das nicht! Einmal gezahltes Geld ist bei solchen Konstrukten in der Regel unwiderruflich verloren.
Auch wenn das klassische Verbraucherrecht im B2B-Bereich nicht greift, ist die Situation für Sie keineswegs aussichtslos. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet auch Unternehmern effektive Schutzmechanismen:
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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB): Wer durch bewusste Falschaussagen am Telefon (z. B. die Behauptung eines „Altvertrages“) in die Irre geführt wurde, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Vertrag ist damit von Anfang an nichtig.
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Fehlen einer wirksamen Einigung: Ein aufgezeichneter Bandmitschnitt beweist noch lange keinen wirksamen Vertrag, wenn der Betroffene arglistig über den eigentlichen Zweck des Gesprächs getäuscht wurde.
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Rechtswidrige Kaltakquise: Da die Anrufe ohne vorherige Einwilligung erfolgen, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Daraus ergeben sich spiegelbildliche Gegenansprüche, die wir in der Verteidigung gezielt einsetzen.
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Mein Kompetenz – Ihr Schutz vor der Schlagwortsuche-Abofalle
Als erfahrener Rechtsanwalt im IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutzes kennen wir von Hoesmann.legal die Akteure dieser Branche und die Argumentationsmuster von Nizam Toru (Your Business Center) und anderen Anbietern. Wir wissen genau, mit welchen rechtlichen Hebeln wir diese angeblichen Verträge zu Fall bringen und wie wir unberechtigte Rechnungen rechtssicher abwehren.
Wir übernehmen die komplette, rechtssichere Kommunikation mit der Gegenseite, weisen die Forderungen in Ihrem Namen zurück und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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