Kein presserechtlicher Anspruch auf Fotoaufnahmen in der Oper

Die Kölner Oper ist nicht verpflichtet, einem Fotojournalisten der Axel-Springer AG Aufnahmen während einer Theaterpremiere zu erlauben.
Dieses hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil vom 05.05.2011 entschieden.
Hintergrund des Streits war die Premiere „Samson und Dalila“, welche wegen ihrer umstrittenen Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Fokus der Öffentlichkeit stand.

Lesen Sie weitere Hintergründe auf presserecht-aktuell.de

Wenn Sie Fragen zum Presse- und Medienrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite – bundesweit!

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    kanzlei@hoesmann.legal

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

    Die Kölner Oper ist nicht verpflichtet, einem Fotojournalisten der Axel-Springer AG Aufnahmen während einer Theaterpremiere zu erlauben.

    Veröffentlicht in Allgemein.

    Wenn es um Verträge, Abmahnungen oder Ihr Business geht, wird es schnell rechtlich komplex. Rechtsanwalt Hoesmann berät seit fast 20 Jahren Unternehmen und Kreative im Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht – klar, pragmatisch und lösungsorientiert.