Die aktuellen hohen Temperaturen zeigen deutlich: Hitze am Arbeitsplatz ist längst kein Ausnahmeproblem mehr. Wenn das Thermometer auf 35, 37 oder sogar 38 Grad steigt, wird konzentriertes Arbeiten für viele Beschäftigte zur Belastung. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Büros ohne ausreichenden Sonnenschutz, Mitarbeitende in Produktionshallen, im Außendienst, auf Baustellen, in der Gastronomie oder im Lieferverkehr.
Viele Arbeitnehmer fragen sich in solchen Situationen: Gibt es ein Recht auf Hitzefrei? Dürfen Beschäftigte einfach nach Hause gehen, wenn es im Büro unerträglich heiß wird? Und welche Pflichten treffen Arbeitgeber beim Arbeitsschutz?
Die kurze Antwort lautet: Ein allgemeines Recht auf „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Arbeitgeber dürfen hohe Temperaturen aber auch nicht einfach ignorieren. Sie sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen und bei starker Hitze geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Hitze ist ein Thema des Arbeitsschutzes
Hitze am Arbeitsplatz ist nicht nur unangenehm. Sie kann die Gesundheit gefährden. Hohe Temperaturen können zu Konzentrationsproblemen, Kreislaufbeschwerden, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schwindel oder im Extremfall zu Hitzekollaps und Hitzschlag führen. Auch die Unfallgefahr steigt, wenn Beschäftigte unkonzentriert, müde oder körperlich überlastet sind.
Arbeitgeber müssen deshalb im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und nach den Vorgaben des Arbeitsschutzrechts dafür sorgen, dass Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Dazu gehört auch der Schutz vor übermäßiger Hitze.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Was das konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab: Ein Büroarbeitsplatz ist anders zu bewerten als eine Produktionshalle, eine Küche, ein Lager oder eine Baustelle im Freien. Entscheidend sind unter anderem die Raumtemperatur, die körperliche Belastung, die Luftfeuchtigkeit, die Sonneneinstrahlung, die Arbeitskleidung und die Möglichkeit, Pausen einzulegen.
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Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht. Beschäftigte können also nicht allein deshalb die Arbeit einstellen oder nach Hause gehen, weil es ihnen zu warm ist.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber untätig bleiben dürfen. Wird es am Arbeitsplatz zu heiß, muss der Arbeitgeber prüfen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Beschäftigte sollten daher nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen, sondern die Situation dokumentieren und den Arbeitgeber oder Vorgesetzten auf die Belastung hinweisen.
Nur in extremen Ausnahmefällen kann ein Leistungsverweigerungsrecht in Betracht kommen, etwa wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht und der Arbeitgeber trotz Hinweis keinerlei Schutzmaßnahmen ergreift. In der Praxis ist hier jedoch große Vorsicht geboten. Wer einfach nach Hause geht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Besser ist es, die Temperatur zu messen, Kolleginnen und Kollegen als Zeugen zu benennen und den Arbeitgeber ausdrücklich um Abhilfe zu bitten.
Welche Temperaturgrenzen gelten am Arbeitsplatz?
Für Innenräume bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 eine wichtige Orientierung. Sie nennt keine einfache starre Grenze im Sinne von „ab dieser Temperatur ist automatisch frei“. Sie enthält aber abgestufte Vorgaben, wann Arbeitgeber handeln müssen.
Bei Raumtemperaturen über 26 Grad sollen Arbeitgeber Maßnahmen prüfen, insbesondere wenn die Außentemperatur ebenfalls hoch ist. Dazu gehört vor allem ein wirksamer Sonnenschutz, etwa durch Jalousien, Rollos, Markisen oder andere Verschattungen.
Steigt die Raumtemperatur über 30 Grad, muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen. In Betracht kommen zum Beispiel Lüften in den frühen Morgenstunden, Ventilatoren, Klimageräte, Lockerung von Bekleidungsvorgaben, Bereitstellung von Getränken, zusätzliche Pausen oder eine Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Tageszeiten.
Ab mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Dann braucht es spezielle Maßnahmen, etwa technische Kühlung, Luftduschen, Abschirmungen, organisatorische Änderungen oder persönliche Schutzausrüstung. Ohne solche Maßnahmen kann der Arbeitsplatz unzulässig sein.
Wichtig ist: Diese Werte bedeuten nicht automatisch, dass Beschäftigte ab 30 oder 35 Grad nach Hause gehen dürfen. Sie bedeuten aber, dass der Arbeitgeber seine Schutzpflichten ernst nehmen und konkret handeln muss.
Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber bei Hitze ergreifen?
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom Betrieb und vom Arbeitsplatz ab. Arbeitgeber haben einen gewissen Spielraum, müssen aber wirksame Maßnahmen auswählen. Reine Appelle nach dem Motto „Trinken Sie genug“ reichen bei extremer Hitze häufig nicht aus.
Sinnvolle Maßnahmen sind insbesondere:
- frühzeitiges Lüften in den Morgenstunden,
- Abdunkelung und Sonnenschutz an Fenstern,
- Einsatz von Ventilatoren oder mobilen Klimageräten,
- Bereitstellung von Wasser oder anderen geeigneten Getränken,
- Verlagerung schwerer körperlicher Arbeiten in kühlere Tageszeiten,
- zusätzliche Kurzpausen,
- Nutzung kühler Pausenräume,
- flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeit,
- Homeoffice, wenn dort bessere Bedingungen bestehen,
- Lockerung von Bekleidungsvorschriften, soweit keine Sicherheitsgründe entgegenstehen,
- besondere Rücksicht auf Schwangere, ältere Beschäftigte und gesundheitlich vorbelastete Personen.
Gerade bei Tätigkeiten im Freien müssen Arbeitgeber zusätzlich an Sonnenschutz, Kopfbedeckungen, UV-Schutz, Trinkpausen und organisatorische Anpassungen denken. Wer auf Baustellen, im Gartenbau, bei Lieferdiensten oder im Sicherheitsdienst arbeitet, ist der Hitze oft besonders stark ausgesetzt.
Was gilt im Homeoffice?
Auch im Homeoffice kann Hitze ein Problem sein. Rechtlich muss man unterscheiden: Ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Telearbeitsplatz ist anders zu bewerten als gelegentliche mobile Arbeit mit Laptop.
Bei echter Telearbeit können arbeitsschutzrechtliche Vorgaben auch für den häuslichen Arbeitsplatz relevant sein. Bei mobiler Arbeit ist die Verantwortung des Arbeitgebers regelmäßig geringer, weil der Arbeitgeber die Wohnung des Beschäftigten nicht wie einen betrieblichen Arbeitsplatz kontrolliert oder ausstattet.
Das bedeutet aber nicht, dass Hitze im Homeoffice völlig irrelevant ist. Wenn Beschäftigte im Homeoffice unter unzumutbaren Temperaturen leiden, sollte gemeinsam nach einer praktikablen Lösung gesucht werden. Das kann etwa die Rückkehr ins klimatisierte Büro, eine Verlagerung der Arbeitszeit oder eine vorübergehende Anpassung der Arbeitsorganisation sein.
Dürfen Arbeitgeber Bekleidungsvorschriften lockern?
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Vorgaben zur Arbeitskleidung machen, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Das gilt etwa bei Kundenkontakt, einheitlichem Erscheinungsbild, Hygiene oder Arbeitssicherheit. Bei großer Hitze sollten solche Vorgaben jedoch überprüft und soweit möglich gelockert werden.
Anders ist es bei Schutzkleidung. Sicherheitsschuhe, Helm, Warnweste, Schnittschutz oder andere persönliche Schutzausrüstung dürfen nicht einfach abgelegt werden, wenn dadurch Sicherheitsrisiken entstehen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber andere Entlastungen schaffen, etwa kürzere Einsatzzeiten, mehr Pausen, Schattenbereiche oder technische Hilfen.
Besteht ein Betriebsrat, können bei Fragen der Ordnung im Betrieb, Arbeitszeit, Pausenregelungen oder Gesundheitsschutz Mitbestimmungsrechte zu beachten sein.
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Was sollten Beschäftigte tun, wenn es zu heiß ist?
Beschäftigte sollten Hitzeprobleme nicht einfach hinnehmen, aber auch nicht vorschnell eigenmächtig handeln. Sinnvoll ist folgendes Vorgehen:
Zunächst sollte die Temperatur am Arbeitsplatz möglichst konkret festgehalten werden. Wer kann, sollte die Raumtemperatur messen und Uhrzeit, Ort und Umstände dokumentieren. Danach sollte der Arbeitgeber oder Vorgesetzte informiert und um konkrete Abhilfe gebeten werden.
Wenn gesundheitliche Beschwerden auftreten, sollten diese ernst genommen werden. Bei Schwindel, Kreislaufproblemen, Kopfschmerzen oder Übelkeit sollte der Arbeitgeber sofort informiert werden. Im Zweifel ist ärztlicher Rat einzuholen.
Arbeitnehmer sollten außerdem prüfen, ob es im Betrieb Regelungen zu Hitze, Pausen, Homeoffice oder Arbeitszeitverlagerung gibt. In größeren Betrieben kann auch der Betriebsrat ein wichtiger Ansprechpartner sein.
Warum ein Hitzeschutzplan sinnvoll ist
Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, Hitze nicht erst dann zum Thema zu machen, wenn die Temperaturen bereits unerträglich sind. Ein betrieblicher Hitzeschutzplan hilft, Verantwortlichkeiten, Messungen und Maßnahmen im Voraus festzulegen.
Ein solcher Plan kann regeln, ab welchen Temperaturen welche Maßnahmen greifen, wer die Raumtemperatur kontrolliert, welche Arbeitsbereiche besonders betroffen sind, wie Beschäftigte informiert werden und welche besonderen Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen gelten.
Das ist nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes sinnvoll. Es reduziert auch arbeitsrechtliche Risiken. Wer als Arbeitgeber dokumentieren kann, dass er Hitzegefahren erkannt, bewertet und angemessen reagiert hat, steht im Streitfall deutlich besser da.
Fazit: Kein automatisches Hitzefrei, aber klare Schutzpflichten
Hitze am Arbeitsplatz begründet kein allgemeines Recht auf Hitzefrei. Arbeitnehmer dürfen daher nicht ohne Weiteres nach Hause gehen, nur weil es im Büro, in der Halle oder im Homeoffice sehr warm ist.
Arbeitgeber müssen hohe Temperaturen aber ernst nehmen. Ab bestimmten Raumtemperaturen sind Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Je höher die Belastung, desto konkreter und wirksamer müssen die Maßnahmen sein.
Für Beschäftigte bedeutet das: Hitzeprobleme sollten dokumentiert und gegenüber dem Arbeitgeber angesprochen werden. Für Arbeitgeber bedeutet es: Wer rechtzeitig handelt, schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern vermeidet auch arbeitsrechtliche Konflikte.
Wenn Sie als Arbeitgeber unsicher sind, welche Maßnahmen bei Hitze rechtlich erforderlich sind, oder wenn Sie als Arbeitnehmer unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen leiden, sollten Sie die Situation rechtlich prüfen lassen. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei Fragen zum Arbeitsschutz, zu arbeitsrechtlichen Pflichten und zu möglichen Ansprüchen bei Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz.
FAQ
Gibt es für Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?
Nein. Ein allgemeines gesetzliches Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen aber geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?
Bereits ab mehr als 26 Grad Raumtemperatur sind Maßnahmen zu prüfen. Ab mehr als 30 Grad sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Ab mehr als 35 Grad ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Darf ich einfach nach Hause gehen, wenn es im Büro zu heiß ist?
In der Regel nicht. Beschäftigte sollten die Situation dokumentieren und den Arbeitgeber zunächst zur Abhilfe auffordern. Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Muss der Arbeitgeber Getränke bereitstellen?
Bei hohen Temperaturen kann die Bereitstellung von Getränken eine geeignete Schutzmaßnahme sein. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Arbeitsplatz und der Belastung ab.
Gilt der Hitzeschutz auch im Homeoffice?
Das hängt davon ab, ob es sich um einen eingerichteten Telearbeitsplatz oder nur um mobile Arbeit handelt. Auch im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Beschäftigte bei extremer Hitze praktikable Lösungen suchen.
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