Dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers: Änderungskündigung ist rechtens

Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist und auf Dauer nicht mehr seinen Arbeitsvertrag erfüllen und seiner vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht nachkommen kann, muss er eine Änderungskündigung und einer damit verbunden Minderung seines Gehaltes hinnehmen.

Dies entschied das Frankfurter Arbeitsgericht und wiesen damit die Klage eines Kraftfahrers der Deutschen Post gegen dessen Änderungskündigung ab. In dem zu Grunde liegenden Rechtstreit hatte der Kraftfahrer seit mehr als einem Jahr aufgrund einer Sehschwäche nicht mehr als Kraftfahrer arbeiten können und war den gesamten Zeitraum krankgeschrieben.

Die Deutsche Post sprach in Folge dessen eine Änderungskündigung aus und versetze den Kraftfahrer in ein Lager. Hier konnte er trotz seiner Sehschwäche arbeiten, verdiente aber 75 EUR weniger im Monat

Der Kraftfahrer empfand die ausgesprochene Änderungskündigung als „sozial ungerechtfertigt“ und legte Klage gegen diese ein. Die Frankfurter Richter wiesen diese als unbegründet ab. Sie entschieden, dass Unternehmen das Recht haben, dauerhaft arbeitsunfähige Mitarbeiter in eine andere Abteilung des Unternehmens zu versetzen, auch wenn sie dann weniger verdienen. (Arbeitsgericht Frankfurt/Main – Aktenzeichen: 7 Ca 261/00)

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    kanzlei@hoesmann.legal

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

    Veröffentlicht in Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht.

    Wenn es um Verträge, Abmahnungen oder Ihr Business geht, wird es schnell rechtlich komplex. Rechtsanwalt Hoesmann berät seit fast 20 Jahren Unternehmen und Kreative im Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht – klar, pragmatisch und lösungsorientiert.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert