Urteil: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

Fotos sind umfassend durch das Urheberrecht geschützt. Das gilt auch für Bilder, die Bestandteil eines RSS-Feeds sind. In einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung hat das Landgericht Berlin (Beschluss vom 15.03.2011, Akz. 15 O 103/11) entschieden, dass das Einbinden von Bildern über RSS-Feeds in die eigene Webseite gegen das Urheberrecht des Fotografen verstößt, auch wenn der Webseitenbetreiber auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist.

Lesen Sie den Volltext des Urteils auf presserecht-aktuell.de.

Wenn Sie Fragen zum Fotorecht, Medienrecht oder Urheberrecht haben, stehen wir Ihnen gerne als Rechtsanwaltskanzlei zu Ihrer vollen Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    kanzlei@hoesmann.legal

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

    Volltext – LG Berlin 15 O 103/11

    Veröffentlicht in Allgemein.

    Wenn es um Verträge, Abmahnungen oder Ihr Business geht, wird es schnell rechtlich komplex. Rechtsanwalt Hoesmann berät seit fast 20 Jahren Unternehmen und Kreative im Medien-, Urheber- und Wirtschaftsrecht – klar, pragmatisch und lösungsorientiert.