Neue Informationspflicht für Online-Dienste

icon_43Für Shophändler ändert sich zu Beginn des Jahres 2016 mal wieder etwas in rechtlicher Hinsicht. Am 9. Januar 2016 tritt nämlich die EU Verordnung über die online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VO Nr. 524/2013) in Kraft. Für online Händler bedeutet das, dass sie einen weiteren Link in ihr Impressum aufnehmen sollten, um den Informationspflichten zu genügen.

Hintergrund Online Streitbeilegung

Mit der neuen Verordnung soll Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern eine online Schiedsstelle anrufen zu können. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU über das Internet Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher vertreiben. Dies sind in erster Linie Onlineshops, Downloadportale und Anbieter von Onlinespielen sind von dem Kreis der Unternehmer umfasst.

Text der Verordnung
Artikel 14 (1) der Verordnung lautet wie folgt (Auszug)

In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.

Praktische Umsetzung

Die E-Mail-Adresse muss ja ohnehin schon im Impressum angegeben werden. Hinzu kommt jetzt auch noch der Link auf die Plattform gesetzt werden.

Die URL lautet:
https://ec.europa.eu/odr/ oder https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

Die Links selber sind noch nicht aktiv, sondern werden wohl erst ab Mitte Februar 2016 aktiviert werden. Gleichwohl sollte der Link jetzt schon mit aufgenommen werden, damit unabhängig von der tatsächlichen Aktivierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits jetzt eingehalten werden.

Für das Unternehmen selbst ändert sich erst mal nichts, da noch keine Pflicht besteht, dieses Schlichtungsverfahren zu nutzen. Frühestens ab dem Jahre 2017 soll auch dieses Verfahren dann obligatorisch werden.

Weitere Informationen finden Sie bei der EU:
https://ec.europa.eu/consumers/solving_consumer_disputes/non-judicial_redress/adr-odr/index_en.htm

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