Stellungnahme in der FAZ von Rechtsanwalt Hoesmann

fasRechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei „Posing Fotos“ sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.

Rechtsanwalt Hoesmann
In der Diskussion wird immer wieder mal angeführt, dass nicht jedes Bild eines nackten Kindes gleich eine Straftat sein soll. Dieser Aussage ist Grunde zuzustimmen, da wo es jedoch um den gewerblichen Handel mit diesen Bildern geht, ist sicherlich eine Grenze überschritten und eine entsprechende strafrechtliche Vorschrift sinnvoll.

Ebenso sollte ein Handel mit solchen Fotos, auch wenn diese aus „künstlerischen“ Gründen angefertigt wurden, verboten werden. Kunst kann und darf keine Rechtfertigung für Nacktfotos von Kindern sein. Eine Ausnahme wäre wohl allenfalls für historische Aufnahmen denkbar.

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    Veröffentlicht in CentralVerband Deutscher Berufsfotografen, Fotografie, Mitteilungen der Kanzlei.

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