Strafbarkeit von Facebook Parties – Interview auf RTL


Für die RTL-Nachrichtensendung RTL aktuell hat Rechtsanwalt Hoesmann ein Interview zum Thema der Haftung bei Facebook-Parties gegeben.

Hintergrund war eine „Facebook-Party“ mit 1000 Jugendlichen in Backnang, Baden-Württemberg bei der es zu zahlreichen Zwischenfällen kam.

Im Ergebnis muss derjenige, der zu einer solchen Feier aufruft, im schlimmsten Fall damit rechnen, für die Kosten des möglichen Polizeieinsatzes und die Müllbeseitigung herangezogen werden. Auch Bußgelder und Schadensersatzansprüche sind möglich.
Je nach Größe und Umfang der Feier kann die Party somit ein sehr teures Vergnügen werden.

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