Nacktbilder im Internet und Schadenersatz

Wenn Nacktfotos im Internet ohne Zustimmung verbreitet werden, steht dem Opfer ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu. Dieser Unterlassungsanspruch kann in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.