Keine Hotelsteuer für Zimmervermietung an Prostituierte

Die gewerbliche Zimmervermietung an Prostituierte unterfällt nicht dem reduzierten Steuersatz der sog. Hotelsteuer. Wer in einem Eroscenter Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine „Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung“ und muss seine Leistungen deshalb dem Regelsteuersatz unterwerfen. In dem […]