Die modifizierte Unterlassungserklärung

Bei Urheberrechtsverletzungen kann die Wiederholungsgefahr regelmäßig nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Häufig wird im Rahmen einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit zugeschickt.