Aufsichtsbehörde muss im Impressum genannt werden

Fehler im Impressum sind immer wieder ein beliebter Anlass, einem unliebsamen Mitbewerber eine Abmahnung zu schicken. Daher ist ein ordentliches Impressum wichtig. Diese Erfahrung musste jetzt ein Makler in Leipzig machen, der nicht seine Aufsichtsbehörde angegeben hatte.

Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung

Im Augenblick beobachten wir, dass viele Makler in Berlin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht abgemahnt werden. Die Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Näbig im Auftrag von Thoralf Klabunde Immobilien, Inhaber Thoralf Klabunde aus Berlin ausgesprochen.