Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

Nach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in […]