Arbeitsrecht: Ein zu spät vorgelegtes Attest ist kein Kündigungsgrund

Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, dass eine wiederholt zu spät eingereichte Arbeitsunfähigbescheinigung keinen Kündigungsgrund darstelle, In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein langjähriger Mitarbeiter sich einige Male beim Chef telefonisch krank gemeldet. Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte er jedoch immer wieder verspätet ein […]