Als Rechtsanwalt in Berlin-Tegel berate und vertrete ich Mandanten in sämtlichen Bereichen des Erbrechts. Dabei unterstütze ich sowohl Privatpersonen bei der Nachlassplanung als auch Erben, Pflichtteilsberechtigte und Unternehmen bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Testament – Klarheit für die Zukunft schaffen
Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen zu regeln. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die häufig nicht den tatsächlichen Wünschen des Erblassers entspricht.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und rechtlichen Prüfung von Testamenten, damit diese eindeutig formuliert, rechtssicher gestaltet und im Ernstfall wirksam sind. Bereits kleine Formulierungsfehler können später erhebliche Streitigkeiten oder sogar die Unwirksamkeit einzelner Regelungen zur Folge haben.
Besonders bei Immobilienbesitz, Patchwork-Familien, unverheirateten Lebensgemeinschaften oder Unternehmensvermögen empfiehlt sich eine individuelle Gestaltung.
Berliner Testament – Vorsorge für Ehepartner
Das Berliner Testament gehört zu den häufigsten erbrechtlichen Gestaltungen bei Ehepaaren. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden regelmäßig erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners Erben.
Diese Gestaltung bietet zwar zahlreiche Vorteile, kann jedoch auch steuerliche Nachteile und Pflichtteilsrisiken mit sich bringen. Gerade bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein Berliner Testament tatsächlich die optimale Lösung darstellt.
Ich berate Sie bei der Erstellung und Überprüfung bestehender Berliner Testamente und zeige mögliche Alternativen auf.
Erbvertrag – Verbindliche Nachfolgeregelungen
Während ein Testament grundsätzlich jederzeit widerrufen werden kann, schafft ein Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung.
Ein Erbvertrag kommt insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, Hofübergaben oder familiären Vermögensregelungen in Betracht. Die Beteiligten erhalten dadurch eine verlässliche Grundlage für langfristige Planungen.
Ich begleite die Erstellung von Erbverträgen und achte darauf, dass die vereinbarten Regelungen rechtlich wirksam und wirtschaftlich sinnvoll ausgestaltet werden.
Pflichtteilsansprüche – Rechte naher Angehöriger sichern
Auch wenn nahe Angehörige durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werden, steht ihnen häufig ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zu.
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
In der Praxis entstehen häufig Streitigkeiten über die Höhe des Nachlasses, die Bewertung von Immobilien oder die Offenlegung von Vermögenswerten.
Ich unterstütze sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der rechtlichen Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen

Erbrecht
Viele Erblasser übertragen Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Angehörige. Solche Schenkungen können jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
Insbesondere die Übertragung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder größeren Geldvermögen führt häufig zu komplexen rechtlichen Fragestellungen.
Ich prüfe, ob entsprechende Ansprüche bestehen, berechne deren Umfang und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Erbauseinandersetzung – Konflikte in Erbengemeinschaften lösen
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht regelmäßig eine Erbengemeinschaft. Sämtliche Entscheidungen über den Nachlass müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.
Gerade wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder wertvolle Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören, kommt es häufig zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten.
Ich unterstütze Erben bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und arbeite auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen hin. Ziel ist es, langwierige und kostenintensive Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Nachlassregelungen und Vermögensschutz
Eine vorausschauende Nachlassplanung dient nicht nur der Verteilung von Vermögen, sondern auch dem Schutz der Familie.
Durch eine frühzeitige Gestaltung lassen sich vielfach steuerliche Belastungen reduzieren, Pflichtteilsrisiken minimieren und familiäre Konflikte vermeiden.
Insbesondere bei Immobilienvermögen, vermieteten Objekten, Wertpapierdepots oder Unternehmensbeteiligungen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.
Unternehmensnachfolge für Unternehmer und Familienbetriebe
Die Nachfolgeplanung gehört zu den wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer.
Fehlende oder unklare Regelungen können den Fortbestand eines Unternehmens gefährden und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Ich unterstütze Unternehmer bei der rechtssicheren Gestaltung der Unternehmensnachfolge und entwickle gemeinsam mit Steuerberatern und weiteren Beratern individuelle Lösungen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch der Familie berücksichtigen.
Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
Nicht jeder Erbfall verläuft konfliktfrei. Streitigkeiten über Testamente, Nachlasswerte, Pflichtteilsansprüche oder die Verwaltung des Nachlasses sind häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren.
Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten. Dabei steht für mich eine wirtschaftlich sinnvolle und pragmatische Lösung stets im Vordergrund.
Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Tegel und Reinickendorf

Photo: Hoesmann
Als seit über 20 Jahren tätiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin-Tegel berate ich Mandanten aus Tegel, Reinickendorf und dem gesamten Berliner Norden in allen Bereichen des Erbrechts. Viele meiner Mandanten verfügen über Immobilienvermögen, Familienunternehmen oder komplexe Vermögensstrukturen, die eine sorgfältige rechtliche Planung erfordern.
Ob Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder Unternehmensnachfolge – eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Sie möchten Ihren Nachlass rechtssicher gestalten oder benötigen Unterstützung in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie persönlich in meiner Kanzlei in Berlin-Tegel oder auf Wunsch auch im Rahmen eines individuellen Beratungstermins vor Ort.
