
Abmahnung im Urheberrecht erhalten? Soforthilfe vom Rechtsanwalt
Sie haben eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Jetzt gilt: Ruhe bewahren, Fristen beachten und keine voreiligen Zahlungen leisten. Eine falsche Reaktion – wie das ungeprüfte Unterschreiben der beigefügten Unterlassungserklärung – kann Sie über Jahrzehnte binden und unnötig viel Geld kosten.
Warum Sie jetzt spezialisierte Hilfe brauchen:
Abmahnungen im Urheberrecht (z. B. wegen Bildern, Grafiken oder Filesharing) folgen oft einem festen Muster. Die Forderungen sind meist massiv überhöht. Wir prüfen für Sie:
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Ist die Abmahnung berechtigt? Oft fehlen die Aktivlegitimation oder Beweise.
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Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst? Wir erstellen eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE).
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Sind die Kosten angemessen? Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltsgebühren drastisch nach unten.
Unser Ziel: Kosten reduzieren, Verfahren vermeiden
In den meisten Fällen lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen durch eine strategische außergerichtliche Verteidigung abwenden. Vertrauen Sie auf die Erfahrung aus hunderten Verfahren gegen namhafte Abmahnkanzleien.
Typische Stolperfallen, die wir für Sie vermeiden:
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Vorschnelles Anerkenntnis: Zahlen Sie nicht ohne Prüfung, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
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Fristversäumnis: Kurze Fristen führen oft direkt zur einstweiligen Verfügung – das wird teuer.
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Kontakt zur Gegenseite: Ohne Anwalt geben Sie oft Informationen preis, die Ihre Verteidigung schwächen.
Bundesweite Verteidigung zum fairen Pauschalpreis
Rechtssicherheit muss kalkulierbar sein. Deshalb bieten wir für die außergerichtliche Abwehr von Urheberrechts-Abmahnungen transparente Pauschalpreise an.
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Spezialisierung: Fokus auf Urheber- und Medienrecht.
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Schnelligkeit: Erstberatung oft innerhalb weniger Stunden.
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Effizienz: Wir kennen die Taktiken der Gegenseite und nutzen dieses Wissen für Ihren Vorteil.
Hintergrund: Was fordert die Abmahnung eigentlich?
Eine Abmahnung im Urheberrecht besteht meist aus drei Kernforderungen:
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Unterlassung: Sie sollen garantieren, den Verstoß nie wieder zu begehen (strafbewehrt).
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Schadensersatz: Eine fiktive Lizenzgebühr (oft nach MFM-Tabelle bei Bildern).
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Aufwendungsersatz: Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten.
Experten-Rat: Nutzen Sie keine Vorlagen aus Internetforen. Jede Abmahnung ist ein Einzelfall. Eine fehlerhafte modifizierte Unterlassungserklärung kann später zur Ablehnung durch das Gericht führen.
