Einwilligung in die Fotoveröffentlichung im Internet

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Az.: VI ZR 9/14) entschieden, dass bei Bildveröffentlichungen im Internet eine konkludente Einwilligung vorliegt, wenn die betreffende Person im Vorfeld weiß, dass Fotos auf der Veranstaltung aufgenommen und eventuell auch zu Werbezwecken veröffentlicht werden.