Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass kein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen grober Beleidigungung besteht, wenn die Beleidigungung im persönlichen Umfeld ausgesprochen wurde und keine Breitenwirkung in der Öffentlichkeit entstanden ist. Bei rein privaten Beleidigungen bekommt man keinen Schadensersatz. Sachverhalt … Keine Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit. weiterlesen
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