Fristlose Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts
Für Striptease Tänzerin ist ihr Aussehen wichtig und auch wesentlicher Vertragsbestandteil bei einer beruflichen Tätigkeit. Hat eine Striptease Tänzerin Übergewicht, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Arbeitsgericht Wilhelmshaven in einer älteren Entscheidung entschieden.(AZ: Ca 166/68), In dem … Fristlose Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts weiterlesen
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